Wissenswertes von A bis Z

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.

Anmeldung

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

 

Für eine Anmeldung bei uns beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Voraussetzung 1
  • Voraussetzung 2
  • Voraussetzung 3

 

Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 4827 702 oder direkt über unser Kontaktformular.

Pflegegrade

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegestufen eingeteilt.

Wie wird man in einen Pflegegrad eingestuft?

Das Neue Begutachtungsassessment

Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein neues System der Begutachtung, das seit Anfang 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) angewandt wird. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung sein. Dabei sind nicht mehr Voraussetzungen auf körperlicher Ebene, sondern Voraussetzungen auf der geistigen Verfassung wichtig.

Was neu ist: Die Zeitmessung, die mit den Pflegestufen gebraucht wurde, wird verändert, außerdem treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung spielt im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt nur für die neuen Fälle. Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch in den entsprechenden Pflegegrad eingeteilt, wie oben gezeigt.

Die Begutachtungskriterien im Überblick

Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden seit Anfang 2017 die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können.

1) Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?
2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?
3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?
4) Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

Gewichtung der Begutachtungskriterien

 

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Die Einteilung wird, wie auch schon jetzt, von einem unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen durchgeführt. Mit dieser Aufgabe betraut ist derzeit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).

 

 

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